+49 151 26746428 mail@anita-schlagbauer.de

Konditionen

Energetische Heilarbeit: 90 € / Sitzung
Energetische OP-Vorbereitung: 90 € / Sitzung
Reinkarnationsheilarbeit: 90 € / Sitzung
Core-Development: 90 € / Sitzung

Eine Sitzung dauert bei mir 75 Minuten.

Bei Buchung eines Blockes von fünf Sitzungen kann ich Ihnen Sonderkonditionen anbieten: 390 €
Insbesondere für die Arbeit mit Core-Development empfehle ich mehrere Sitzungen.

Empfehlung

Nehmen Sie sich vor der Sitzung etwas Zeit, um sich auf Ihr Thema, das Sie mit mir bearbeiten wollen, zu konzentrieren. Bitte gönnen Sie sich auch nach der Sitzung etwas freie Zeit, damit sich die Wirkung der Behandlung optimal entfalten kann, bevor Sie wieder von Ihrem Alltag in Beschlag genommen werden.

Wichtiger Hinweis

Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch, bevor Sie bei mir einen Termin vereinbaren:

Ich habe keine Ausbildung zur Medizinerin oder Heilpraktikerin und führe keine Diagnosen und Therapien im medizinischen Sinne durch. Ich will, kann und darf also die Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker nicht ersetzen. Meine Heil- und Energiearbeit verstehe ich als Ergänzung, denn sie kann zur Aktivierung, Wiedererlangung und Stärkung der Selbstheilungskräfte Ihres Körpers führen. Heilversprechen gebe ich keine ab.

Bitte befolgen Sie diese Regeln: Behandlung bei einem Arzt, Heilpraktiker oder Therapeut sollten nicht unter- bzw. abgebrochen werden. Eine notwendige ärztliche Behandlung sollte nicht verschoben oder unterlassen werden. Denn: Die von mir praktizierte energetische Heilarbeit ersetzt nicht eine medizinische, heilpraktische oder psychiatrische Behandlung. Sie ist jedoch eine sinnvolle Ergänzung. Die Voraussetzung dazu ist die Bereitschaft, Eigenverantwortung für die ausgelösten inneren Prozesse zu übernehmen.

Geistiges Heilen – die von mir praktizierte Heilarbeit – dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker. Auch sollten Medikamente und Behandlungen keinesfalls ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Heilpraktiker abgesetzt werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2004  (AZ: 1 BvR 784/03) besagt, dass jemand, der die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, keine Heilpraktikererlaubnis benötigt.

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen Termin mit mir vereinbaren?

Schicken Sie mir eine Nachricht, oder rufen Sie mich an, gerne beantworte ich Ihre Fragen und vereinbare einen Termin mit Ihnen.